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Wie reagieren Unternehmen auf das Hinweisgeberschutzgesetz?
Verfasst: 19. September 2023, 18:32
von Ottmar
Hallo zusammen! Ich bin im Moment an einem Projekt beteiligt, bei dem es darum geht, die Unternehmenskultur und Ethikstandards zu überprüfen. Kürzlich hörte ich von diesem neuen Hinweisgeberschutzgesetz, aber ich bin mir nicht sicher, was genau es für Unternehmen bedeutet und wie sie sich darauf vorbereiten. Welche Schritte müssen sie konkret unternehmen und welche Fristen gibt es dabei zu beachten? Es wäre super, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen könnte, besonders, wenn es um Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen geht. Vielen Dank im Voraus!
Re: Wie reagieren Unternehmen auf das Hinweisgeberschutzgesetz?
Verfasst: 13. Oktober 2023, 13:07
von Klausi
Interessantes Projekt, an dem du da arbeitest! Vor einigen Jahren habe ich für ein großes Unternehmen im Compliance-Bereich gearbeitet. Eines Tages bekamen wir von einer externen Stelle einen Hinweis auf ein potentielles Fehlverhalten innerhalb unseres Unternehmens. Es war ein echter Weckruf für uns und machte uns die Bedeutung solcher Systeme deutlich.
Zum
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Es wurde als Reaktion auf die seit dem 17. Dezember 2021 geltende EU-Richtlinie verabschiedet und trat am 02.07.2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden in Kraft. Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz Unternehmen, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden ist die Frist bis zum 17.12.2023. Das Hinweisgebersystem sollte DSGVO-konform sein und die Identität des Hinweisgebers schützen, wobei anonymisierte Meldungen empfohlen, aber nicht verpflichtend sind. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden. Unter Hinweisgeberschutzgesetz findest du mehr Informationen zu den Details und Anforderungen des Gesetzes.