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Millionen Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 können widerrufen werden Versicherte erhalten so neben Beitragszahlungen auch Zinsen zurück Verbraucherportal lässt Verträge auf Fehler kostenlos prüfen und kümmert sich um erfolgreichen Widerruf

Millionen Lebens- und Rentenversicherungen können widerrufen und Beitragszahlungen samt Zinsen von Versicherungen zurückgefordert werden. Darauf weist das Verbraucherportal helpcheck hin und fasst zusammen, was Versicherte wissen müssen.

Worum geht es?

Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, kamen zumeist widerrechtlich zustande und können rückabgewickelt werden. Das entschied letzthin der Bundesgerichtshof. Grundlage für die Entscheidung waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beim Abschluss der Versicherung.

Wer ist betroffen?

Jeder Versicherte, der seine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und keine oder nur eine unzureichende Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann seinen Widerruf nun geltend machen. Das gilt auch für Policen, die bereits gekündigt worden oder ausgelaufen sind. Die Allianz geht von insgesamt 108 Millionen betroffenen Policen mit einem Volumen von 400 Milliarden Euro aus.

Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Wer seine Versicherung widerruft, kündigt sie nicht. Rechtlich gesehen hat dann nie ein Vertragsverhältnis bestanden, das gekündigt werden könnte. Der Versicherte erhält nicht nur sämtliche Beitragszahlungen zurück, sondern auch die Zinsen, die das Versicherungsunternehmen mit dem Geld erwirtschaftet hat. Dieser Betrag nennt sich Nutzungsentschädigung. Die Höhe der Nutzungsentschädigung müssen dem Versicherungsunternehmen jedoch vor Gericht nachgewiesen werden. Wer seine Lebensversicherung hingegen kündigt, erhält nur einen kleinen Teil seiner Beitragszahlungen, den sogenannten Rückkaufswert, nicht jedoch die Zinsen.

Wie lässt sich die Nutzungsentschädigung berechnen?

Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist sehr komplex: Auf Monatsbasis muss nachgewiesen werden, wie viel Rendite die Versicherung mit dem Geld des Versicherten erwirtschaftet hat. Hierfür ist nicht nur die Höhe der Einlagen des Versicherten zu berücksichtigen, sondern weitere Faktoren wie die Nettorendite der jeweiligen Versicherung.

An wen können sich Versicherte wenden?

Für eine erste Einschätzung können sich Betroffene sowohl an ihre Anwälte wenden als auch an hochspezialisierte Anbieter wie helpcheck. Die Höhe der Nutzungsentschädigung kalkuliert helpcheck dann mit Hilfe eines eigens dafür programmierten Algorithmus und kann unkompliziert sagen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Rückzahlung besteht. "Darüber hinaus können uns Versicherte mit dem Widerruf beauftragen", sagt Peer Schulz, Gründer und Geschäftsführer von helpcheck. "Wir erledigen für den Betroffenen nicht nur den Papierkram, sondern setzen den Anspruch auch vor Gericht mit kooperierenden Anwaltskanzleien durch." Dabei gilt: Nur wenn helpcheck Erfolg mit dem Widerruf hat, wird eine Provision von 25% auf den Mehrwert erhoben. Der Mehrwert ist der Betrag, den der Kunde über eine normale Kündigung der Versicherung hinaus erhält.

Weitere Informationen: www.helpcheck.de

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