22. Sept. 2016 - Kontowechsel jetzt ein Kinderspiel
Ein Bankwechsel war bislang der reinste Horror: Vermieter, Vereine, Mobilfunkanbieter, Arbeitgeber - sämtliche Daueraufträge musste der wechselnde Kunde ändern und alle Parteien informieren.
Nach Angabe von ARAG Experten fällt dieser Papierkrieg ab dem 18. Septmeber 2016 für wechselwillige Kunden weg. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen die Kreditinstitute dafür sorgen, dass alle Konto-Informationen von der alten zur neuen Bank tranferiert werden. Das alte Institut wird dabei verpflichtet, der neuen Bank alle entsprechenden Listen zur Verfügung zu stellen. Innerhalb von zwei Wochen muss alles umgestellt sein. Mit anderen Worten: Neue Bank aussuchen, Wechselprozess anstoßen und abwarten. Nach Auskunft der ARAG Experten soll mit dieser Kontowechselhilfe die finanzielle Mobilität gesteigert und Verbraucher dazu ermuntert werden, sich ganz unbürokratisch die wirklich für sie passende Bank aussuchen zu können.
Keine Gebühren für selbstausgedruckte Tickets
Sich im Morgengrauen für begehrte Eintrittskarten anstellen oder gar vor dem Ticketschalter übernachten, wenn die Lieblingsband ein Konzert gibt - manchmal ist es gar nicht so übel, dass die "guten alten Zeiten" vorbei sind. Wer heute ein Ticket benötigt, muss nicht mal mehr sein Bett verlassen. Der Mausklick macht es möglich, er muss nur schnell genug erfolgen. Einmal bestellt, wird die Eintrittskarte auf dem Postweg oder online zum Selbstausdrucken verschickt. Die so genannte Print@home-Funktion gehört mittlerweile zum Standard beim Ticketkauf. Doch ARAG Experten raten zur Vorsicht bei überhöhten Versandgebühren, da diese oft unzulässig sind. So darf beispielsweise für die selbstausgedruckte Variante gar keine Gebühr erhoben werden, da für den Anbieter keinerlei Kosten anfallen. Auch überhöhte postalische Versandgebühren von knapp 30 Euro pro Ticket, wie beispielsweise eventim jüngst für AC/DC-Tickets aufgeschlagen hatte, sind nach richterlicher Einschätzung nicht erlaubt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, raten die ARAG Experten Betroffenen, Quittungen gut aufzbewahren und die Gebühren gegebenenfalls zurückzufordern (Landgericht Bremen, Az.: 1-O-969/15).
Quelle: ARAG.de